Es geht um Ihr Design

Ihr Design verdient es geschützt zu werden.

Vertrauen Sie hierbei dem Fachanwalt.

Design Anwalt - Rechtsanwalt Matutis

Das äußere Erscheinungsbild von Produkten ist für Kunden oft ein wesentliches Kaufkriterium.

Es ist daher verständlich, dass Unternehmer vermeiden wollen, dass das Design ihrer Waren von der Konkurrenz übernommen wird.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten um für sein Design ein gewerbliches Schutzrecht zu erhalten. Zum einen ein deutsches eingetragenes Design (bis 2013 Geschmacksmuster genannt), dann ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster und zu letzt auch das nichteingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit einer internationalen Anmeldung des begehrten Designschutzes für Länder außerhalb der EU.

In Deutschland wird das eingetragene Design beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet. Das europäische Gemeinschaftsgeschmacksmuster wird beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet. Daneben gibt es die internationale Anmeldung bei der WIPO, wobei diese nicht weltweit gilt, sondern nur in den Ländern, die dem entsprechenden internationalen Haager Übereinkommen beigetreten sind. Insbesondere die USA und Japan sind diesem Übereinkommen nicht beigetreten, so dass dort immer noch eine gesonderte nationale Anmeldung vorgenommen werden muss.

Insbesondere für eine Beratung im Bereich des Designschutzes und bei Fragen rund um eine Möglichkeit des Designschutzes empfiehlt sich unsere Designschutzberatung um von Anbeginn an die richtige Entscheidung zur Schaffung eines gewerblichen Schutzrechtes zu treffen.

Die anwaltliche Beratung und auch die Anmeldung von Schutzrechten bieten wir zu folgenden kalkulierbaren Pauschalpreisen an:

Deutsche Designanmeldung
300 EUR zzgl. USt.,

Europäische Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldung
400 EUR zzgl. USt.

Internationale Designanmeldung
Grundgebühr 400 Euro zzgl. USt. + pro benanntem Land / Amt 100 EUR zzgl. USt.

Hinzu kommen zu allen Pauschalangeboten noch die Amtsgebühren der jeweiligen Registerbehörden sowie ggf. Übersetzungsgebühren.

Für Rückfragen zu den Angeboten oder weiteren Anfragen rund um die gewerblichen Schutzrechte (Marken, Design, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Patente) sowie Wettbewerbsrecht und Urheberrecht stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Zögern Sie nicht uns anzurufen oder eine E-Mail zusenden, auch wenn für Ihr konkretes Anliegen kein Pauschalangebot passend erscheint. Wir erstellen Ihnen dann ein individuelles Angebot.

Ihr Rechtsanwalt

Cornelius Matutis
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

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